Uns erreichen eine Menge Fragen, was beim Fähre-fahren wichtig ist, was erlaubt ist und was nicht. Deswegen hier ein Auszug aus euren Fragen. Mehr Details findet ihr in den Beförderungsbedingungen des hvv, die auch auf unseren Fähren gelten (hvv Tarif: hvv Gemeinschaftstarif und Beförderungsbedingungen).
FAQ
FAQ
How to Ferry???
Das Rauchen an Bord ist untersagt – sowohl im Innenraum als auch im Außenbereich. Auf allen Schiffen.
Nein, leider nicht. Auch alle anderen Tiere, die nicht Hunde (siehe nächste Frage) sind oder in geeigneten Transportkisten transportiert werden, dürfen nicht mitgenommen werden.
Grundsätzlich ja, allerdings nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person. Außerdem darf durch den Hund nicht die Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet oder andere Fahrgäste belästigt werden. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden. Die Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden.
Ja, Essen und Trinken ist erlaub. Bitte hinterlasse Deinen Platz sauber und nimm Müll entweder mit oder bringe ihn in die vorgesehenen Müllbehälter. Auf Schiffen mit Getränkeautomaten stehen auch Kisten zur Sammlung von Leergut zur Verfügung. Das Ausspucken oder auf den Boden werfen der Schalen von Kernen, z. B. von Sonnenblumenkernen, ist verboten und kann dazu führen, dass du des Schiffes verwiesen wirst.
Ja auf den HADAG-Fähren darf Bier konsumiert werden, allerdings dürfen dadurch keine anderen Fahrgäste belästigt und der Betrieb darf nicht gestört werden. In anderen Verkehrsmitteln des hvv ist der Konsum von Alkohol verboten, siehe § 4 Abs. 2 Nr. 14 hvv Gemeinschaftstarif.
Bei uns an Bord gelten entsprechende hvv-Tickets für U-/S-Bahn und Bus, Deutschlandticket, Jobticket, und Deutschlandsemesterticket.
Kinder unter 6 Jahren benötigen keine Fahrkarte.
Am liebsten im Online-Shop des hvv oder der hvv-App. An den meisten Fähranlegern stehen auch Fahrkartenautomaten zur Verfügung. Bitte unbedingt beachten: An den Anlegern Bubendey-Ufer und Blankenese stehen keine Fahrkartenautomaten zur Verfügung. Bitte kaufe Dein Ticket online oder vor Reiseantritt an einer anderen Verkaufsstelle. Vielen Dank für Dein Verständnis.
Weitere Informationen findest Du unter hvv - Fahrkartenkauf.
Der sicherste Weg, um die passende Fahrkarte zu ermitteln, ist über die Fahrplanauskunft: Gib auf der hvv Webseite oder in der hvv App einfach deine Verbindung ein, du findest dann die passende Einzelkarte unterhalb des Suchergebnisses. In dieser Ergebnismaske hast du auch die Möglichkeit, Produkt- und Preisalternativen für diese Verbindung aufzurufen: über die zwei Links „Alternativen zur Einzelkarte“ und „Ergänzungen für Gruppen und Zeitkarteninhaber“ werden weitere Produkt- und Preisübersichten angezeigt.
Laut hvv Tarif gelten die Tage Heiligabend und Silvester wie Sonnabende. Fahrkarten mit eingeschränkten Nutzungszeiten an Werktagen montags bis freitags kannst du dann also ganztägig nutzen.
Ja. Bitte beachte: das Gefälle der Rampe an Bord und des Zugangs zum Anleger hängt von der Tide (ob gerade Hoch- oder Niedrigwasser ist) ab und kann größer als 6 Prozent sein.
Ja, das kannst du gerne tun.
Nein, Fahrräder dürfen bei uns kostenlos mitgenommen werden. Bitte beachte: Fahrgäste mit Einschränkungen (Rollatoren oder Rollstühle), Fußgänger und Fahrgäste mit Kinderwagen dürfen zuerst Ein- und Aussteigen. Zudem gilt: Rücksicht schafft Platz! Bitte stelle Dein Fahrrad im vorgesehenen Raum ab und stelle sicher, dass es gegen Umfallen gesichert ist. Rettungsmittel, insbesondere Feuerlöscher, und Rettungswege, insbesondere die Ausgänge und Rampen sowie weitere Türen (z.B. Rettungsmittelschrank, Toilette oder Zugang zum Maschinenraum) dürfen nicht zugestellt werden.
Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Zusammengeklappte Fahrräder gelten als Handgepäck. Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die die Fahrgäste verletzt werden können, Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen, Gegenstände, die infolge ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht mehr als Handgepäck angesehen werden können.
Das haben wir in diesem Video erklärt. Grundsätzlich gilt: In der hvv-App wird Dir zu jeder Abfahrt auch der Abfahrtsort am jeweiligen Anleger angezeigt. Bitte beachte auch die Anzeigen vor Ort.
Die HADAG-Fähren legen Brücke 1 bis 3 ab. Brücke 1 befindet sich am östlichen Ende der Landungsbrücken (Richtung Elbphilharmonie), Brücke 2 und 3 befinden sich westlich daneben.
An Brücke 1 legen die Linien 72, 73 und 66 ab.
An Brücke 2 legen die Linien 61 und 75 ab.
An Brücke 3 legt die Linie 62 ab.
Unter hvv - Und was bewegt dich? oder in hvv-App. Diese kannst du bequem im AppStore oder Google Play Store runterladen.
Aktuell vermieten wir keine unserer Fähre, da diese im ÖPNV-Betrieb benötigt werden.
Die HADAG bringt dich ab Brücke 1 (bei der Uhr) der St. Pauli Landungsbrücken regelmäßig ab eineinhalb Stunden vor Aufführung und bei Nachmittags-Shows ab einer Stunde vor Aufführung über die Elbe zu den Theatern. Die Schiffe erkennst du an dem Leuchtschrifthinweis "HADAG Musical Shuttle Service".
Du kannst uns eine Mail an info@hadag.de schreiben oder dich direkt ans Fundbüro wenden.
Der Zustieg erfolgt über die Rampen. Vorrang hat der Ausstieg der auf der Fähre befindlichen Fahrgäste. Danach erfolgt der Einstieg. Der Zu-/Ausstieg von Fahrgästen mit Fahrrädern erfolgt nach den anderen Fahrgästen.
Nein, ab Ertönen der optischen und akustischen Warnsignale ist der Zustieg untersagt! Das Aussteigen übrigens auch!
Ja im Notfall erreichst du unsere SchiffsführerInnen über die Gegensprechanlage (gekennzeichnet mit dem Wort NOTRUF) im Fahrgastraum.
Zusammengeklappte E-Tretroller dürfen als Handgepäck immer mitgenommen werden. Für nicht zusammengeklappte E-Tretroller gilt die Fahrradmitnahmeregelung.
E-Tretroller sind Tretroller mit elektrischem Antrieb. Sie sind selbstbalancierend und haben eine Lenk- oder Haltestange. Die Tretroller fallen unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Diese Fahrzeuge können bis zu 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sowie bis zu 55 kg schwer sein, meist sind sie jedoch deutlich kleiner und leichter.
Die Mitnahme von Elektromobilen auf den Fähren des hvv ist dort möglich, wo die Anleger barrierefrei gestaltet sind. Der Anleger Steinwerder entspricht diesen Kriterien nicht.
Elektromobile (auch E-Scooter, Elektro-Scooter oder Seniorenmobil) sind kleine, zweispurige, offene und elektrisch angetriebene Leichtfahrzeuge, die nur eine Fahrzeugführerin oder einen Fahrzeugführer (zuzüglich einer geringen Menge Gepäck, z. B. Einkäufe) befördern können. Diese werden überwiegend von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt.
Ein genereller Anspruch auf die Mitnahme des E-Tretrollers, des Elektromobils oder des Fahrrads auf den HADAG-Fähren besteht nicht. Gemäß § 11 Abs. 4 der Beförderungsbedingungen des hvv entscheidet im Einzelfall immer das Betriebspersonal, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet werden können, können E-Tretroller von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Grundsätzlich gilt, dass das Fahrpersonal selbst in Abhängigkeit der jeweils konkreten Situation vor Ort (Besetzungsgrad des Fahrzeugs, Nutzung der Mehrzweckfläche durch andere Mobilitätshilfen oder Kinderwagen, Sicherheit Dritter etc.) über eine Mitnahme entscheidet. Bitte beachte: Fahrgäste mit Einschränkungen (Rollatoren oder Rollstühle), Fußgänger und Fahrgäste mit Kinderwagen dürfen zuerst Ein- und Aussteigen. Zudem gilt: Rücksicht schafft Platz! Bitte stelle Dein Fahrrad im vorgesehenen Raum ab und stelle sicher, dass es gegen Umfallen gesichert ist. Rettungsmitte, insbesondere Feuerlöscher, und Rettungswege, insbesondere die Ausgänge und Rampen sowie weitere Türen (z.B. Rettungsmittelschrank, Toilette oder Zugang zum Maschinenraum) dürfen nicht zugestellt werden.
Ja, aber Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Der Halter bleibt beim Fahrrad stehen und sichert das Fahrrad angemessen. Es dürfen keine Fahrräder auf das Oberdeck oder in den Sitzplatzbereich des Fahrgastraums mitgenommen werden. Hier gilt: Rücksicht schafft Platz! Bitte beachte: Fahrgäste mit Einschränkungen (Rollatoren oder Rollstühle), Fußgänger und Fahrgäste mit Kinderwagen dürfen zuerst Ein- und Aussteigen. Zudem gilt: Rücksicht schafft Platz! Bitte stelle Dein Fahrrad im vorgesehenen Raum ab und stelle sicher, dass es gegen Umfallen gesichert ist. Rettungsmitte, insbesondere Feuerlöscher, und Rettungswege, insbesondere die Ausgänge und Rampen sowie weitere Türen (z.B. Rettungsmittelschrank, Toilette oder Zugang zum Maschinenraum) dürfen nicht zugestellt werden.
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder. Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h gehören ebenfalls zu den Fahrrädern. S- Pedelecs und E-Bikes, die auch ohne Treten sehr schnell fahren, sind mit einem Versicherungskennzeichen versehen und gelten nicht als Fahrrad, sondern als Kraftrad. Falträder Zusammengeklappte Räder dürfen jederzeit mitgenommen werden, solange dadurch andere Fahrgäste nicht belästigt und der Betrieb nicht gefährdet wird. Die Räder müssen im dafür vorgesehenen Bereich zusammengeklappt und damit deutlich kleiner als ein ausgeklapptes Rad sein. Tandems, Dreiräder, Lasträder Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches können nicht mitgenommen werden.
Bewahre Ruhe und sag unbedingt über die Gegensprechanlage im Fahrgastraum unseren SchiffsführerInnen Bescheid und befolge deren Anweisungen. Wenn möglich, leiste Erste Hilfe, bis das Schiff den Anleger erreicht, zu dem der Rettungswagen bestellt ist.
How-to-ferry Video von Airbus nachmachen und verlinken.
Unsere Schiffsführer*innen und anderen MitarbeiterInnen sind berechtigt Fahrgäste einem bestimmten Schiff zuzuordnen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Erfüllung der Beförderungspflicht notwendig ist.
Anspruch auf Beförderung besteht, soweit nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften eine Beförderungspflicht gegeben ist. Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes geben die Personenbeförderungsgrenze vor an welche sich unsere Schiffsführer*Innen halten, wenn diese erreicht ist, dürfen keine weitere Fahrgäste mehr an Bord. In solchen Fällen hast du keinen Anspruch auf Beförderung und musst auf die nächste Fähre warten.
Ja, alle unsere Fähren, bis auf die Fähre Reiherstieg, haben eine Fahrgasttoilette an Bord. Besonders in stark frequentierten Zeiten kann es vorkommen, dass die Toilette, z.B. wegen voller Tanks, kurzfristig geschlossen werden muss. Wir bitten um Verständnis.
Keine Panik auf der Titanic – weitere Antworten findest du unter hvv Tarif: hvv Gemeinschaftstarif und Beförderungsbedingungen und wenn sie auch da nicht geklärt werden, kontaktiere uns gerne unter info@hadag.de.